Dichtheitsprüfpflicht
Oftmals sind sich Eigentümer von Grundstücken nicht sicher, ob ihre Abwasserleitungen undicht sind. Vielleicht hat sich der eine oder andere auch noch nicht mit den Folgen auseinander gesetzt.
Nun wird zum Handeln aufgefordert. Der § 61a im Landeswassergesetz NRW legt fest: Gebäudeeigentümer (Wohnen und Gewerbe) müssen ihre privaten Abwasserleitungen von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen lassen!
Wir möchten Ihnen helfen und Sie informieren.
Hierzu haben wir im Weiteren folgendes für Sie bereitgestellt:
- unabhängige Informationen zum Thema
- Tipps für weniger Störungen und Kosten
- Verweise zu weiteren Infos
- eine Checkliste mit hilfreichen Fragen vor Beauftragung eines sachkundigen Dichtheitsprüfers
- einen Mustervertrag zur Beauftragung einer Dichtheitsprüfung
Eigentümer-Pflicht

Der Landesgesetzgeber NRW fordert im Landeswassergesetz (LWG) in § 61a Abs.3 von den Grundstückseigentümern, Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser nach der Errichtung und einer Änderung sofort oder bei bestehenden Leitungen bis zum 31.12.2015 auf Dichtheit prüfen zu lassen.
Wer sagt das?
Der Gesetzgeber in NRW. Urheber ist:
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV)
Wo steht das?
Im neuen § 61a des Landeswassergesetzes NRW.
Zitat Auszug: "Private Abwasseranlagen sind so anzuordnen, herzustellen und instand zu halten, dass sie betriebssicher sind...Abwasserleitungen müssen...dicht und soweit erforderlich zum Reinigen eingerichtet sein."
Wozu ist das gut?
Undichte, kaputte Abwasserleitungen können die Umwelt gefährden.
Die Risiken:
- Schadstoffe dringen ungehindert in Boden und Grundwasser.
- Grundwasser strömt ins Abwassernetz und verschmutzt unnötig.
- Bodeneinspülungen führen zu großen Hohlräumen mit Absackungen.
Das öffentliche Abwassernetz wird seit geraumer Zeit systematisch überprüft und bei Bedarf saniert.
Nach dem Gesetz soll das jetzt auch bei allen privaten Leitungen passieren.
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Eigentümer-Rechte
Der § 61a im Landeswassergesetz NRW verpflichtet die Kommunen, ihre Bürger über die Dichtheitsprüfung an privaten Abwasserleitungen zu beraten.
Wer berät Eigentümer unabhängig?
Hauseigentümer erhalten von der Stadt Oer-Erkenschwick Fachbereich Tiefbau eine allgemeine unabhängige Beratung. Diese ist ratsam, denn nicht selten gibt es unseriöse Firmenangebote zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen.
Wann ist die Prüfung sinnvoll?
:
- bei Neu- oder Umbau Ihrer privaten Abwasserleitungen,
- in sensiblen Wasserschutzgebieten,
- bei besonderen Gefährdungen, z.B. durch gewerblich verschmutztes Abwasser und
- wenn gerade der öffentliche Kanal sowieso inspiziert oder erneuert wird.
Besondere Fristen zur Dichtheitsprüfung .
Wer darf prüfen?
Eine rechtsgültige Dichtheitsprüfung muss durch einen sachkundigen Dichtheitsprüfer bestätigt und dokumentiert werden. Hierzu gibt es eine Liste im Internet unter www.lanuv.nrw.de.
Die Liste ist jedoch kein Schutz vor unseriösen Prüfleistungen.
Eine Gruppe Sachkundiger unterwirft sich darüber hinaus einer freiwilligen Qualitätsüberwachung durch die Kommunen. Dies sind die zertifizierten Sachkundigen des Kommunalen Netzwerkes Grundstücksentwässerung-KomNetGEW.
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Eigentümer-Tipps

Was enthält ein fundierter Dichtheitsnachweis?
Ein Muster für eine Bescheinigung über das Ergebnis einer Dichtheitsprüfung gemäß § 61a LWG NRW mit hilfreichen Hinweisen zu den zugehörigen Dokumentationsunterlagen hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) herausgegeben. Die Musterbescheinigung sowie die Hinweise finden Sie hier.
Wer hilft im Sanierungsfall?
Undichte Hausanschlüsse müssen saniert werden.
- Eine allgemeine Beratung erhalten Hauseigentümer bei der Stadt Oer-Erkenschwick Produktbereich Tiefbau.
- Individuelle Beratung konkret für die Grundstücksanlage bieten zertifizierte Berater der Grundstücksentwässerung.
- Eventuell übernimmt die Gebäudeversicherung etwaige Sanierungskosten - wenn dies vertraglich vereinbart wurde.
Wie kann saniert werden?
Die Bandbreite der Sanierungslösungen ist abhängig von den festgestellten Schäden und der Zugänglichkeit der Leitungen.
Als Orientierungshilfe zur Schadensbeurteilung und zur Festlegung von Sanierungsfristen und –prioritäten hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) einen Bildreferenzkatalog herausgegeben.
Inzwischen ist oft auch eine unterirdische Sanierung von innen möglich, ohne Aufgrabung der Leitung (grabenlose Sanierungsverfahren).
Was kostet die Dichtheitsprüfung und Sanierung?
Die Kosten der Dichtheitsprüfung sowie die evtl. erforderlichen Sanierungskosten sind sehr stark von der jeweiligen Situation auf Ihrem Grundstück abhängig.
Für 1-2 Familienhäuser geht man bei der Dichtheitsprüfung von 300-500 Euro aus. Etwaige Sanierungskosten sind abhängig von:
- Umfang des Schadens
- Länge und Zugänglichkeit der Leitungen
- Anzahl der Abzweigungen und Reinigungsöffnungen
- Güte der wiederherzustellenden Oberflächenbefestigung
In jedem Fall ist es ratsam, sich für die Investitionsentscheidung Zeit zu nehmen, mehrere Angebote einzuholen und bei Unsicherheiten die Entwässerungsexperten zu befragen.
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